Datenschutzrecht für Arbeitgeber:innen

Infolge der seit 2018 europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Bedarf an datenschutzrechtlicher Beratung in den letzten Jahren massiv gestiegen. Hier bieten wir insbesondere die Erstellung von Richtlinien, Zustimmungserklärungen und anderen datenschutzrechtlichen Dokumenten sowie die Vertretung vor Behörden (Datenschutzbehörde) und Gerichten an. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei dem Beschäftigtendatenschutz.

 

Ein heikles Feld stellt etwa die Datenübermittlung im (internationalen) Konzern dar, die insbesondere im Kontext der häufigen konzernweiten Personalverwaltung ein Thema sein kann. Weiters können im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes Betriebsratsbefugnisse zu beachten und insbesondere Betriebsvereinbarungen notwendig werden. Profiling und überhaupt die automatische Entscheidungsfindung mittels Algorithmen kann beim Recruiting oder der Bewertung von Arbeitsleistungen eine Rolle spielen. Auch die Fragen, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten und/oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung benötigt oder wie mit Betroffenenrechten umzugehen ist, wie etwa mit dem Informationsrecht im Zusammenhang mit Einwilligungserklärung oder „data breach“, ist von praktischer Relevanz.

 

Es ist uns ein Anliegen, unseren Mandant:innen in diesem zukunftsorientierten, aber schwer zu überblickenden Bereich klare und praktisch umsetzbare Lösungen anzubieten.

Welche Leistungen bieten Sie im Beschäftigtendatenschutz an?

Wir bieten insbesondere die Erstellung vonRichtlinien, Zustimmungserklärungen und anderen datenschutzrechtlichenDokumenten sowie die Vertretung vor der Datenschutzbehörde und Gerichten an.Unser besonderes Augenmerk gilt dabei dem Beschäftigtendatenschutz.

Was ist bei der konzernweiten Übermittlung von Mitarbeiterdaten zu beachten?

Ein heikles Feld stellt die Datenübermittlung iminternationalen Konzern dar, die insbesondere im Kontext einer konzernweitenPersonalverwaltung ein Thema sein kann.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat im Beschäftigtendatenschutz?

Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes könnenBetriebsratsbefugnisse zu beachten sein, und insbesondere der Abschluss vonBetriebsvereinbarungen kann notwendig werden.

Darf ein Unternehmen beim Recruiting algorithmische Entscheidungssysteme einsetzen?

Profiling und automatisierte Entscheidungsfindungmittels Algorithmen können beim Recruiting oder bei der Bewertung vonArbeitsleistungen eine Rolle spielen.

Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Die Frage, ob ein Unternehmen einenDatenschutzbeauftragten und/oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung benötigt,ist von praktischer Relevanz – ebenso der Umgang mit Betroffenenrechten, etwadem Informationsrecht im Zusammenhang mit einer Einwilligungserklärung odereinem „data breach“.