Arbeitsstrafrecht kann insbesondere im Bereich der Arbeitszeit und des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutzes) ein Thema werden, da diese – oft sehr komplexen Materien – Gesetzesverstöße (auch) mit sehr erheblichen Verwaltungsstrafen belegt werden.
Besonders streng sanktioniert und kontrolliert werden Übertretungen bei Vorwürfen des Lohn- und Sozialdumpings. Nicht allen Arbeitgeber:innen ist bekannt, dass dabei nicht nur die Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte erfasst ist, sondern auch inländische Arbeitsverhältnisse den kollektivvertraglichen Vorgaben entsprechend abzurechnen und zu entlohnen sind, anderenfalls empfindliche Strafen drohen können. Einstufungsmängel und Fehler bei der Anrechnung von Vordienstzeiten werden auch arbeitsstrafrechtlich verfolgt. Zur Risikominimierung zugunsten unserer Mandant:innen überprüfen wir gerne und präzise, ob die kollektivvertragliche Entlohnung und Einstufung der Arbeitnehmer:inneninnerbetrieblich richtig vorgenommen wurde. Oft wird übersehen, dass auch die unrichtige rechtliche Anwendung von Arbeitszeitmodellen zu Lohn- und Sozialdumping führen kann.
Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Melde- und Beitragsvorschriften können ebenfalls verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen und erhebliche Schwierigkeiten bereiten, besonders wenn, wie nicht selten der Fall, eine Mehrzahl von Arbeitnehmer:innen – etwa von einer möglicherweise unzutreffenden Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen – betroffen ist.
In diesen und anderen Angelegenheiten des Arbeitsstrafrechts stehen wir unseren Mandant:innen laufend beratend zur Seite, begleiten sie bei Verhandlungen mit Arbeitsinspektoraten, Sozialversicherungsträgern oder sonstigen zuständigen Institutionen und Behörden und übernehmen, falls erforderlich, die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren.
Die Errichtung von Hinweisgeber:innensystemen dient nicht nur der unternehmensinternen Aufdeckung von Pflicht- und Strafrechtsverstößen, sondern insbesondere auch der Prävention und Verhinderung solcher Verstöße. Wir unterstützen unsere Mandant:innen auch in diesem Bereich mit unserer fundierten Expertise.
Arbeitsstrafrecht kann insbesondere im Bereich derArbeitszeit und des Arbeitnehmerschutzes ein Thema werden, da Gesetzesverstößein diesen – oft sehr komplexen – Materien mit sehr erheblichenVerwaltungsstrafen belegt werden. Besonders streng sanktioniert undkontrolliert werden Übertretungen bei Vorwürfen des Lohn- und Sozialdumpings.
Nicht allen Arbeitgeber:innen ist bekannt, dassdavon nicht nur die Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte erfasst ist, sondernauch inländische Arbeitsverhältnisse den kollektivvertraglichen Vorgabenentsprechend abzurechnen und zu entlohnen sind – anderenfalls drohenempfindliche Strafen. Auch Einstufungsmängel und Fehler bei der Anrechnung vonVordienstzeiten werden arbeitsstrafrechtlich verfolgt.
Zur Risikominimierung überprüfen wir präzise, obdie kollektivvertragliche Entlohnung und Einstufung der Arbeitnehmer:inneninnerbetrieblich richtig vorgenommen wurde. Dabei wird oft übersehen, dass auchdie unrichtige rechtliche Anwendung von Arbeitszeitmodellen zu Lohn- undSozialdumping führen kann.
Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Melde-und Beitragsvorschriften können ebenfalls verwaltungsstrafrechtliche Folgennach sich ziehen und erhebliche Schwierigkeiten bereiten – besonders wenn, wienicht selten der Fall, eine Mehrzahl von Arbeitnehmer:innen betroffen ist, etwavon einer möglicherweise unzutreffenden Abrechnung vonSozialversicherungsbeiträgen.
Ja. Wir stehen unseren Mandant:innen inAngelegenheiten des Arbeitsstrafrechts laufend beratend zur Seite, begleitensie bei Verhandlungen mit Arbeitsinspektoraten, Sozialversicherungsträgern odersonstigen zuständigen Institutionen und Behörden und übernehmen, fallserforderlich, die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren.
Die Errichtung von Hinweisgeber:innensystemen dientnicht nur der unternehmensinternen Aufdeckung von Pflicht- undStrafrechtsverstößen, sondern insbesondere auch der Prävention und Verhinderungsolcher Verstöße. Wir unterstützen unsere Mandant:innen auch in diesem Bereichmit unserer fundierten Expertise.