Arbeitsrecht für Manager:innen

Die Anstellungsverträge von Führungskräften (Manager-Dienstverträge) bedürfen zum Teil spezieller Regeln, sei es wegen gesetzlicher Vorgaben im Hinblick auf die Tätigkeit von Organmitgliedern und sonstigen Managern (etwa der besonderen Haftungsnormen, die für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane maßgebend sind), sei es aufgrund besonderer Regelungsbedürfnisse. In diesem Zusammenhang sind Koppelungsklauseln, Change of Control-Klauseln oder die vertragliche Gestaltung bei Konzernentsendungen zu erwähnen.

 

Auch bei der Gestaltung der Vergütung sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die in variablen Vergütungsmodellen (Bonussystemen, „incentives“) etwa in Richtlinien oder Vertragsdokumenten zur Einräumung von Stock Options oder Fringe Benefits sowie in Betriebspensionsvereinbarungen umzusetzen sind.

 

Die sorgfältige Vorbereitung von Vertragsklauseln in Manager-Dienstverträgen sowie die Begleitung der Führungskräfte durch die Vertragsverhandlungen und deren erfolgreicher Abschluss sind uns ein besonderes Anliegen.

 

Bei der Vertragsgestaltung für weibliche Führungskräfte, insbesondere bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführerinnen berücksichtigen wir ein steigendes Interesse an besonderen Vertragsklauseln zu Schwangerschaft und Mutterschutz.

 

Bei der Ausübung der Managementfunktionen bieten wir Führungskräften, etwa bei der seriösen Einschätzung von rechtlichen Handlungsspielräumen unter Berücksichtigung der „business jugdement rule“ oder von Haftungsrisiken, eine ebenso rasche wie zuverlässige, rechtlich solide Beratung und Begleitung. Dabei rückt zunehmend sogenanntes „soft law“ in Form von unternehmens- oder konzerninternen oder auch extern geschaffenen Compliance-Regelungen (zB Verhaltenskodex, Corporate Governance Codex) in den Fokus.

 

Wir beraten jedoch nicht nur zu den Spielräumen der Führungskraft im Rahmen der „good governance“, sondern auch bei der Prävention von Fehlverhalten von Arbeitnehmer:innen und begleiten das Management bei internen Untersuchungen im Falle eines entsprechenden Verdachts.

Welche besonderen Regelungen gelten für den Dienstvertrag einer Führungskraft?

Manager-Dienstverträge bedürfen zum Teil speziellerRegeln – sei es wegen gesetzlicher Vorgaben im Hinblick auf die Tätigkeit vonOrganmitgliedern und sonstigen Managern, etwa der besonderen Haftungsnormen,die für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane maßgebend sind, sei es aufgrundbesonderer Regelungsbedürfnisse. In diesem Zusammenhang sind insbesondereKoppelungsklauseln, Change of Control-Klauseln und die vertragliche Gestaltungbei Konzernentsendungen zu berücksichtigen.

Wie werden variable Vergütungsmodelle für Führungskräfte gestaltet?

Bei der Gestaltung der Vergütungsind Besonderheiten zu berücksichtigen, die in variablen Vergütungsmodellen –etwa Bonussystemen oder „incentives“ – umzusetzen sind, beispielsweise inRichtlinien oder Vertragsdokumenten zur Einräumung von Stock Options oderFringe Benefits.

Was ist bei Betriebspensionsvereinbarungen für Führungskräfte zu beachten?

Betriebspensionsvereinbarungen sind – nebenvariablen Vergütungsmodellen wie Bonussystemen, Stock Options oder FringeBenefits – ein Bereich der Vergütungsgestaltung für Führungskräfte, in demBesonderheiten zu berücksichtigen sind.

Welche Haftungsrisiken sind für Führungskräfte relevant?

Bei der Ausübung von Managementfunktionen bietenwir Führungskräften Beratung und Begleitung bei der Einschätzung rechtlicherHandlungsspielräume – etwa unter Berücksichtigung der „business judgment rule“– sowie bei der Beurteilung von Haftungsrisiken.

Welche Besonderheiten gelten bei der Vertragsgestaltung für weibliche Führungskräfte?

Bei der Vertragsgestaltung für weiblicheFührungskräfte, insbesondere bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführerinnen,berücksichtigen wir ein steigendes Interesse an besonderen Vertragsklauseln zuSchwangerschaft und Mutterschutz.

Welche Rolle spielt Compliance bei der Beratung von Führungskräften?

Zunehmend rückt sogenanntes „soft law“ in Form vonunternehmens- oder konzerninternen bzw. extern geschaffenenCompliance-Regelungen, etwa Verhaltenskodex oder Corporate Governance Codex, inden Fokus. Wir beraten dabei nicht nur zu den Handlungsspielräumen derFührungskraft im Rahmen der „good governance“, sondern auch bei der Präventionvon Fehlverhalten von Arbeitnehmer:innen und begleiten das Management beiinternen Untersuchungen im Falle eines entsprechenden Verdachts.