Das öffentliche Dienstrecht unterscheidet sich vom (privatrechtlichen) Arbeitsrecht durch zahlreiche Besonderheiten, die nicht nur von der historisch gewachsenen und von besonderen Verantwortlichkeiten gekennzeichneten Rechtstellung der Beamten und Vertragsbediensteten herrühren, sondern auch bundesländerspezifische Unterschiede aufweisen. In diesem weiten Feld konnten wir uns in langjähriger, vielfältiger Erfahrung eine Expertise erarbeiten.
Wir beraten und vertreten nicht nur Gebietskörperschaften, sondern auch staatsnahe Unternehmen und Einrichtungen, sei es Körperschaften öffentlichen Rechts, sei es in privatrechtlichen Formen agierende Rechtsträger (zB Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH). Hierbei sind wir gewohnt, Spezialfragen zu gesetzlichen Sonderbestimmungen oder (häufig als sogenannte Vertragsschablonen in Geltung stehende) Dienst- und Pensionsordnungen klar und rechtssicher zu beantworten sowie praktisch umsetzbare Empfehlungen zu geben.
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt ergeben dabei die Ausgliederung und Privatisierung öffentlicher Unternehmen betreffende Rechtsfragen. Dabei begleiten wir den Ausgliederungsvorgang als solchen, indem wir unsere Expertise beratend, bis hin zum Verfassen von Vorlagen für Gesetzesentwürfe oder Gemeinderatsbeschlüsse zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus stehen wir den ausgegliederten Unternehmen weiterhin in allen auftretenden speziellen dienstrechtlichen Fragen zur Verfügung. Diese gestalten sich aufgrund der Gemengenlage zwischen öffentlichem und privatem Dienstrecht höchst vielfältig, zB Interpretation des einer Ausgliederung zugrundeliegenden Sondergesetzes (Ausgliederungsgesetz), Fragen der Personalüberleitung (Rechtswahrungsklauseln, Nebeneinander-Laufen von öffentlichem und privatem Dienstrecht usw), des Personalvertretungsrechts sowie im Zusammenhang mit Dienstordnungen und Entgeltregelungen (fraglich ist hier mitunter deren Weitergeltung nach der Ausgliederung sowie Änderungsmöglichkeiten, etwa auch im Hinblick auf Betriebsübungen).
Das öffentliche Dienstrecht unterscheidet sich vomprivatrechtlichen Arbeitsrecht durch zahlreiche Besonderheiten, die aus derhistorisch gewachsenen Rechtsstellung der Beamten und Vertragsbedienstetenherrühren, sowie durch bundesländerspezifische Unterschiede. In diesem Feldkonnten wir uns in langjähriger, vielfältiger Erfahrung eine entsprechendeExpertise erarbeiten.
Ausgliederungen öffentlicher Einrichtungen inprivatrechtliche Rechtsträger, etwa GmbHs, lösen eine Vielzahl komplexerdienstrechtlicher Fragen aus: Neben der Personalüberleitung und der Frage derWeitergeltung von Rechtswahrungsklauseln ist das Nebeneinander von öffentlichemund privatem Dienstrecht zu bewältigen. Wir begleiten den gesamtenAusgliederungsvorgang und stehen den ausgegliederten Unternehmen auch danach inallen auftretenden Spezialfragen zur Verfügung.
Nach einer Ausgliederung stellt sich häufig dieFrage, ob und in welchem Umfang bestehende Dienstordnungen undEntgeltregelungen weitergelten und ob bzw. in welcher Form Änderungenvorgenommen werden können – etwa auch im Hinblick auf Betriebsübungen. Dabeisind sowohl das der Ausgliederung zugrundeliegende Sondergesetz(Ausgliederungsgesetz) als auch das Personalvertretungsrecht zuberücksichtigen.
Ja, unsere Beratung richtet sich anGebietskörperschaften ebenso wie an staatsnahe Unternehmen und Einrichtungen –unabhängig davon, ob diese als Körperschaften öffentlichen Rechts oder alsprivatrechtliche Gesellschaft, etwa GmbH, organisiert sind. Wir beantwortenSpezialfragen zu gesetzlichen Sonderbestimmungen sowie zu geltenden Dienst- undPensionsordnungen und geben praktisch umsetzbare Empfehlungen.
Im Bereich der Ausgliederung und Privatisierungöffentlicher Unternehmen stellen wir unsere Expertise auch beratend bei derVorbereitung von Gesetzesentwürfen oder Gemeinderatsbeschlüssen zur Verfügung.