
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung (BGBl II Nr.325/2025) und viele Arbeitgeber wissen noch nicht, dass für sie bereits jetzt Handlungsbedarf besteht.
Betroffen sind alle Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer:innen im Freien in Arbeitsstätten, im Freien auf Baustellen und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen tätig sind und bei denen Arbeitnehmer:innen Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sein können:
Dazu zählen insbesondere Arbeitnehmer:innen in den Bereichen Bau und Baunebengewerbe, Gärtnerei, Logistik, Transport, Abfallwirtschaft, Veranstaltungsbranche, Rettungsdienst, Facility Management etc.. Die Liste ist länger als viele denken.
Die Pflicht:
Evaluierungder Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung samt Hitzeschutzplan, der jetzt vorder nächsten Hitzewarnung fertig vorliegen muss. Sobald die GeoSphere Austria die Hitzewarnstufe 2 ausgibt (ab 30 °C gefühlter Temperatur), müssen die darin festgelegten Maßnahmen verpflichtend umgesetzt sein: insbesondere Verlagerung der Arbeitszeiten, Beschattung, Schutzausrüstung, kostenlose Getränke und Sonnencreme. Darüber hinaus muss ein Notfallplan für die Erste Hilfe bei Symptomen einer hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegen.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer:innen über die Gefahren von Hitze und natürlicher UV-Strahlung zu informieren.
Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 8.324 € und im Wiederholungsfall bis zu 16.659 € pro Verstoß.
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Wir beraten Sie gerne.
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