Mitbestimmung bei AN-Überwachung, insbesondere im Homeoffice in ZAS 2025/46

Arbeitnehmerüberwachung im #Homeoffice ist aktuell ein wichtiges Thema. Oft ist unklar, wie weit eine zulässige Kontrolle reichen darf und welche Mitwirkungsrechte dem Betriebsrat dabei zukommen. Das #Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dieser Frage eingehend befasst. Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte in diesem Verfahren für unseren Mandanten das Gericht überzeugen, Live-Monitoring und Reporting-Tools für zulässig zu halten, weil damit bloß jene Kontrolle ersetzt wird, die auch bei einer Arbeitsverrichtung vor Ort möglich wäre. Damit bietet die Entscheidung eine wichtige Orientierung für die Praxis. In unserem Beitrag in der #ZAS (2025/46) analysieren Conrad Greiner und Dr. Helmut Engelbrecht die Aussagen des BVwG im Detail und ziehen daraus Schlüsse für vergleichbare Fälle.

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